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Weiterbildung

Berufskraftfahrer Weiterbildung

Berufskraftfahrer – Kurze Vorstellung des Berufes Als Berufskraftfahrer gilt ein qualifizierter Kraftfahrer, der im Personen- oder Güterverkehr tätig ist. Als Fahrer des Personenverkehrs werden allgemein Busfahrer bezeichnet. Güterverkehr wird meist von Lastkraftwagen transportiert. Dabei gibt es den Nahverkehr sowie den Fernverkehr. Die Qualifikation erreicht man durch eine dreijährige Ausbildung, die parallel am ausbildenden Betrieb und […]

Lars Reibemann

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Berufskraftfahrer Weiterbildung

Berufskraftfahrer – Kurze Vorstellung des Berufes

Als Berufskraftfahrer gilt ein qualifizierter Kraftfahrer, der im Personen- oder Güterverkehr tätig ist. Als Fahrer des Personenverkehrs werden allgemein Busfahrer bezeichnet. Güterverkehr wird meist von Lastkraftwagen transportiert. Dabei gibt es den Nahverkehr sowie den Fernverkehr. Die Qualifikation erreicht man durch eine dreijährige Ausbildung, die parallel am ausbildenden Betrieb und an der Berufsschule stattfindet. Voraussetzung dafür ist ein Hauptschulabschluss. Als Berufskraftfahrer erhält man einen neuen Führerschein mit einer der folgenden Zahlen als Klassen-Zuteilung: C/CE, C1/C1E, D1/D1E oder D/DE. Wer seinen Führerschein nach dem 10. September 2008 (D-Klassen) oder nach dem 10. September 2009 (C-Klassen) erworben hat, darf als Kraftfahrer nicht gewerblich tätig sein, wenn man nicht eine sogenannte „Beschleunigte Grundqualifikation“ abgeschlossen hat. Die Schlüsselzahl dafür ist die Zahl 95, die im Führerschein vermerkt wird.
Außerdem ist eine Fahrerkarte zwingend notwendig.

Unterschied zwischen Nah- und Fernverkehr

Im Nahverkehr sind meist Kleintransporter oder Lastkraftwagen von 5 bis 12 Tonnen Gesamtgewicht unterwegs. Dabei gilt ein Radius von 75 km im Umkreis des Standortes, an dem das Fahrzeug angemeldet ist (meist die Arbeitsstätte) als Nahverkehr. Der Fernverkehr dagegen umfasst einen Transportauftrag, der eine größere Distanz aufweist und oft über mehrere Tage oder sogar Wochen andauert.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Weiterbildung?

Für die Absolvierung der Grundqualifikation, beziehungsweise der beschleunigten Grundqualifikation ist kein Führerschein notwendig. Die Prüfung findet bei der zuständigen IHK statt. Für diese muss man das 18. Lebensjahr vollendet haben. Berufskraftfahrer, die die dreijährige Berufsausbildung absolviert haben, müssen die beschleunigte Grundqualifikation nicht nachholen. Die Themen wurden während der Ausbildung schon abgehandelt. Man unterscheidet zwischen den Kraftfahrern, die nicht die beschleunigte Grundqualifikation erworben haben und denen, die den entsprechenden Kurs absolviert haben. Eine nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) zwingend nötige Weiterbildung sind die Module 1 bis 5, die alle fünf Jahre absolviert werden müssen und insgesamt 35 Stunden umfassen. Bei jeglicher Weiterbildung muss man das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei der Weiterbildung in Form der Module ist der Erwerb der entsprechenden Führerscheinklasse Voraussetzung.

Wie viel kostet eine Weiterbildung?

Die beschleunigte Grundqualifikation kostet je nach Anbieter zwischen rund 1.900 EUR und 3.100 EUR. Dazu kommen Verwaltungs- und Bearbeitungskosten für den neuen Führerschein. Die Kosten für jedes Modul betragen zwischen 80 EUR und 105 EUR. Der Berufskraftfahrer ist verpflichtet, selbst für seine Weiterbildung zu sorgen und trägt entsprechend auch die Kosten. Doch viele Arbeitgeber übernehmen die Bezahlung der Module für ihre Fahrer. Kann ein Kraftfahrer, der gewerblich und nicht privat unterwegs ist, nicht die notwendigen Module nachweisen, muss er nach dem BKrFQG mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 EUR rechnen.

Gibt es andere Weiterbildungsmöglichkeiten?

Weitere mögliche Weiterbildungen als Berufskraftfahrer sind beispielsweise:

1. Staatlich geprüfter Techniker mit den Fachrichtungen Kraftfahrzeugtechnik und Verkehrsmanagement.
2. Geprüfter Fachwirt im Bereich Verkehr, Transport, Logistik und Hafenwirtschaft.
3. Meister im Kraftverkehr
Grundvoraussetzung dafür ist der Abschluss der Berufsausbildung zum Kraftfahrer. Nach Abschluss dieser Weiterbildungen ist das Fahren jedoch nicht mehr Haupttätigkeit.

Was sind die Themen / Inhalte der Weiterbildung?

Die beschleunigte Grundqualifikation umfasst 140 Stunden und beinhaltet folgende Themenschwerpunkte:
1. Energie und Fitness
2. Kinematische Kette, Energie und Umwelt
3. Bremsanlage
4. Ladungssicherung
5. Sozialvorschriften
6. Vorschriften für den Güterkraftverkehr
7. Pannen, Unfälle und Notfälle
8. Unternehmensbild und Marktordnung im Güterkraftverkehr
9. Fahrpraktische Übungen, Wartung und Pflege
In der Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation bei der IHK wird die Fahrpraxis jedoch nicht kontrolliert.

Die Module 1 bis 5 enthalten folgende Themen:

Modul 1 – Wirtschaftlich fahren
Modul 2 – Sozialvorschriften
Modul 3 – Fahrsicherheit, Sicherheitstechnik und Gefahrenlehre
Modul 4 – Der Fahrer als Dienstleister und Imageträger
Modul 5 – Ladungssicherung, beziehungsweise Fahrgastsicherheit
Die Unterrichtszeit für jedes Modul beträgt 7 Stunden.

Welche Fähigkeiten / Soft-Skills werden benötigt?

Ein Berufskraftfahrer muss äußerst verantwortungsbewusst sämtliche erlernten Kontrollen und Sicherungen durchführen, um sich und andere Personen nicht zu gefährden. Körperliche Fitness ist von Vorteil, da das Zupacken beim Ab- und Aufladen gerne gesehen, beziehungsweise erwartet wird. Konzentrations- und Lernfähigkeit sind für die Absolvierung der Grundqualifikation und der Module wichtig. Auch soziale Fähigkeiten sollten vorhanden sein, da ein Berufskraftfahrer oft mit vielen verschiedenen Menschen zu tun hat.

Ist die Weiterbildung als Quereinsteiger möglich?

Wenn man die dreijährige Berufsausbildung nicht abgeschlossen hat, kann man die entsprechende Führerscheinklasse mit eigener Übernahme der Kosten erwerben. Auch für den Lehrgang der Grundqualifikation kann man sich selbst anmelden und daran teilnehmen. Da Berufskraftfahrer gefragt sind, hat man gute Chancen, so eine Arbeitsstelle als Berufskraftfahrer auch als Quereinsteiger zu erlangen. Auch eine Umschulung ist möglich, wobei die Dauer hierbei von der vorherigen Qualifikation abhängig ist. Bei einer Umschulung ist die Grundqualifikation, beziehungsweise die Absolvierung der Module ebenfalls Pflicht.

Welche Aufgaben / Tätigkeiten übernimmt man später im Job?

Als Berufskraftfahrer im Personenverkehr arbeitet man als Busfahrer. Hier ist es möglich im Linienverkehr tätig zu sein oder einen Reisebus zu fahren. Als Berufskraftfahrer im Güterverkehr transportiert man Waren im In- und Ausland. Bei beiden Berufsrichtungen ist eine verantwortungsvolle Kontrolle des Fahrzeugs und ein kundenfreundliches Auftreten Pflicht. Teilweise fallen notwendige Spezialisierungen an, die nachfolgend erläutert werden.

Gibt es Spezialisierungen bei der Weiterbildung?

Eine besondere Art einer Weiterbildung ist die Spezialisierung auf folgende Bereiche:
1. Auslieferungsfahrer
2. Zugmaschinen- und Sonderfahrzeugführer
3. Gefahrgutfahrer (hier wird eine ADR-Schulungsbescheinigung verlang)
4. Fahrer im Entsorgungsbereich, beziehungsweise Abfalltransport
Je nach Tätigkeitsfeld wird der Arbeitgeber darauf hinweisen, ob eine kurze Einweisung genügt oder eine Schulung / Seminar absolviert werden muss.

Kann die Weiterbildung Teilzeit und Vollzeit erfolgen?

Die beschleunigte Grundqualifikation dauert insgesamt 140 Stunden und wird meist am Stück, also innerhalb von etwa 4 Wochen, durchgeführt.
Die Unterrichtszeit eines Moduls beträgt 7 Stunden. Es ist möglich, die Module in Vollzeit oder Teilzeit durchzuführen. Dies hängt davon ab, welche Regelung hier für den Arbeitgeber und den Fahrer am Besten ist. Die verschiedenen Anbieter haben auch oftmals verschiedene Lösungen, sodass jederzeit am Lehrgang eines Moduls stressfrei teilgenommen werden kann.

Mit welchem Einstiegsgehalt kann man rechnen?

Während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer bekommt man (die Beträge sind gerundet):

– im 1. Jahr 900 EUR
– im 2. Jahr 650 EUR
– im 3. Jahr 990 EUR

Das Einstiegsgehalt am späteren Arbeitsplatz hängt davon ab, ob man im Personenverkehr oder im Güterverkehr tätig ist und von der Spezialisierung, beziehungsweise der Fachrichtung, die man gewählt hat. Busfahrer (Personenverkehr) beispielsweise sind im öffentlichen Dienst tätig und werden nach dem gültigen Tarif entlohnt, der in Deutschland je nach Bundesland gewisse Unterschiede aufweist. Abhängig von Tarif und Arbeitszeiten ist als Busfahrer im Linienverkehr ein Gehalt zwischen 2.000 EUR und 2.500 EUR brutto monatlich üblich. Als Gefahrgutfahrer wiederum liegt die Gehaltsspanne zwischen 2.500 EUR und 2.500 EUR brutto. Das Gehalt ist außerdem stark abhängig von Schichtzeiten, Arbeitgeber und ob man im Nah- oder Fernverkehr tätig ist. Von einem Mindestgehalt als Einstieg in Höhe von 1.600 EUR kann man ausgehen.

Wie sinnvoll ist die Weiterbildung und wie sind die Zukunftsaussichten?

Wenn man in Deutschland als Berufskraftfahrer arbeiten möchte, ist die Weiterbildung in Form der Grundqualifikation und die Absolvierung der Module zwingend notwendig. Und da ein großer Mangel an Fahrern herrscht, macht auch die eigene Kostenübernahme für die erforderliche Weiterbildung Sinn. Wegen der starken Nachfrage nach Kraftfahrern ist es zurzeit nicht schwer, eine passende Arbeitsstelle zu finden.

Gibt es spezielle Fördermaßnahmen für diese Weiterbildung?

Die Bundesregierung hat eine spezielle Fördermaßnahme zur Aus-, Weiterbildung und Qualifizierung von Berufskraftfahrern aufgelegt. Hierbei werden Auszubildende sowie Seminare, Schulungen etc. in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. In manchen Fällen ist die Agentur für Arbeit bereit, die Kosten für die Weiterbildung zu tragen. Wenn ein Arbeitsloser Interesse daran hat, Berufskraftfahrer zu werden oder sogar schon ein entsprechendes Angebot in Aussicht hat, ist die Agentur für Arbeit eventuell bereit, die Kosten zu übernehmen.

Besteht die Möglichkeit eines Fernstudiums?

Einige Anbieter der Weiterbildung bieten den Unterricht in Form eines Fernstudiums an. Sollte jedoch der Inhalt eines Moduls auch das praktische Fahren umfassen, dürfte dies nicht möglich sein. Bei der beschleunigten Grundqualifikation muss die Prüfung in jedem Fall bei der IHK abgelegt werden.

Zusammenfassung

Als Berufskraftfahrer hat man viele verschiedene Möglichkeiten, um den bestmöglichen und interessantesten Arbeitsplatz für sich auszusuchen. Es ist ein Beruf, der stark gefragt ist und abhängig vom Arbeitgeber und der Spezialisierung sehr gut entlohnt wird. Wer Freude am Fahren hat und vielleicht gerne für längere Zeit unterwegs ist und dabei neue Orte entdecken möchte, kann als Berufskraftfahrer seinen Traumjob finden.

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Lars Reibemann ist Redakteuer auf Weiterbildungsfibel.de. Er ist Experte im Bereich der Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen und veröffentlicht regelmäßig Inhalte zu verschiedenen bildungsrelevanten Themen.

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